Niederlassung
Niederlassung
Auf in die Praxis: Wir gestalten mit Ihnen zusammen einen reibungslosen Übergang von der ärztlichen Weiterbildung in die erste ambulante Tätigkeit als Fachärztin oder Facharzt. Dazu arbeiten wir eng mit unseren BeratungsCentern zusammen, die die lokalen Gegebenheiten besonders gut kennen und die Expertinnen und Experten rund um die Themen Niederlassung und Anstellung sind. Auch zum Start in die ambulante Tätigkeit bietet die Kassenärztliche Vereinigung Hessen unterschiedliche Fördermöglichkeiten in bestimmten Regionen an. Nutzen Sie am besten auch die zusätzlichen Vorteile als MedWisser und lassen Sie sich individuell beraten!
Förderatlas
In von Unterversorgung bedrohten Gebieten fördert die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) die Ansiedlung von Praxen. Von Honorargarantie über Zuschüsse zum Umzug bis hin zum Startkapital ist viel für Sie drin. Mit dem KVH Förderatlas haben Sie alle förderfähigen Gebiete im Blick. Einfach Wunschgebiet, Versorgungsebene und Arztgruppe auswählen und schon bekommen Sie die Fördermöglichkeiten für Ihre Niederlassung in Hessen angezeigt.
Niederlassungsfahrplan
Der Schritt in die Selbstständigkeit ist verständlicherweise für viele Ärztinnen und Ärzte zunächst ein sehr großer. Der Niederlassungsfahrplan der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) fasst alles Wissenswerte und die Fakten zur Niederlassung zusammen, beantwortet offene Fragen und möchte Unentschlossene bestärken. Vieles ist neu: Die eigene Praxis, eigene Angestellte sowie Patientinnen und Patienten, die einen mit ihren Ansprüchen und Bedürfnissen aufsuchen. Mit der KVH haben Sie ein starke Unterstützung an Ihrer Seite, die Ihnen hilft, sicher Klippen zu umschiffen und Herausforderungen zu meistern.
Um eine Ärztin oder einen Arzt weiterbilden zu dürfen, muss eine Weiterbildungsbefugnis vorliegen. Diese erteilt die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) und kann online beantragt werden.
Weiterbildungsbefugnisse sind immer personen- und ortsgebunden. So ist zum Beispiel nach einem Umzug die alte Befugnis in dieser Form nicht mehr gültig. Jegliche Änderungen an der Praxiskonstellation sind der LÄKH mitzuteilen. Voraussetzung für den Antrag einer Weiterbildungsbefugnis ist u.a. eine sog. „Stehzeit “ von vier Jahren. Abweichend beträgt sie für die Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizin, Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie Transfusionsmedizin drei Jahre.
Zur Beantragung einer Weiterbildungsbefugnis bei der Landesärztekammer, benötigen die künftigen Weiterbilderinnen und Weiterbilder eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Bescheinigung bestätigt, dass die Weiterbilderin bzw. der Weiterbilder mind. 70 % des Fachgruppenschnitts tätig ist. Hier gilt zu beachten, dass die Bescheinigung immer arzt-, nicht praxisbezogen erstellt wird. Beantragen können Sie die Bescheinigung ganz einfach per Mail bei dem für Sie zuständigen BeratungsCenter.
Welche Rechte Sie als Weiterbilderin oder Weiterbilder haben, welche Pflichten auf Sie zukommen, was bei Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit zu tun ist und weitere Details finden Sie in unserem Handbuch zur Weiterbildung anschaulich zusammengestellt.
Die vertragsärztliche Tätigkeit ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Viele relevante Begrifflichkeiten und administrative Vorgänge sind nicht ausreichend bekannt und sorgen somit für Unsicherheit bei Jungmedizinerinnen und -medizinern sowie Niederlassungsinteressierten.
Nachfolgend findest du einige wichtige Begriffe und Prozesse erklärt. Bei Fragen zur Thematik, stehen wir dir auch persönlich gerne zur Verfügung.
Wenn du dich entscheidest, vertragsärztlich tätig zu werden, musst du dich durch den Zulassungsausschuss für Ärzte oder Psychotherapeuten zulassen lassen. Entscheidest du dich hierbei für eine eigenständige Tätigkeit in eigener Praxis oder Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), nennt man das Niederlassung.
Um überhaupt in der vertragsärztlichen Versorgung tätig werden zu können, musst du dich als erstes in das Arzt-/ Psychotherapeutenregister der KV Hessen eintragen lassen. Nach Eintragung dort, bist du automatisch Mitglied der KV Hessen und kannst dich auf einen Arztsitz bewerben. Die Eintragung in das Landesarzt- bzw. -psychotherapeutenregister ist für alle Vorgänge im Rahmen der Zulassung Voraussetzung.
Neben dem Antrag sowie einer Verwaltungsgebühr von 100 €, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
• Approbationsurkunde
• Geburtsurkunde
• Urkunde über Namensänderung (bspw. bei Heirat)
• Facharzturkunde
• Urkunde über Schwerpunkt- und/oder Teilbezeichnungen
• Bescheinigungen/Zeugnisse über die bisherige ärztliche Tätigkeit
• Nachweis über die Entrichtung der Verwaltungsgebühr
Mit Eintragung in das Landesarztregister wird dir eine Lebenslange Arztnummer (LANR) von der KV vergeben. Die 9-stellige Ziffer ist dir eindeutig zugeordnet und alle Leistungen, die du nunmehr erbringst, kennzeichnest du mit dieser Nummer. Die letzten beiden Ziffern der LANR geben deine Facharztanerkennung wieder, bspw. 01- Allgemeinmedizin.
Die Betriebsstättennummer (BSNR) wird an dich vergeben, wenn du dich in eigener Praxis/BAG durch den Zulassungsausschuss hast zulassen lassen. Unter dieser Nummer ist deine Praxis eindeutig zuordenbar. Deine Abrechnung reichst du ebenfalls unter deiner BSNR ein. Auch diese ist 9-stellig.
Es gibt je einen Zulassungsausschuss (ZA) für Ärztinnen und Ärzte und einen für Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Der ZA ist ein unabhängiges Gremium und beschließt über alle zulassungsrechtlichen Vorgänge, welche die vertragsärztliche Versorgung betreffen. Er schließt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, der Krankenkassen und des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) zusammen.
Der ZA tagt mehrmals jährlich. Die Termine kannst du der Webseite des ZA entnehmen oder bei deiner Zukunftsmanagerin oder deinem Zukunftsmanager erfragen.
Nachdem du dich entschieden hast, ob du dich in eigener Praxis, gemeinsam mit einer Kollegin oder einem Kollegen oder angestellt in einer Praxis zulassen willst, reichst du die hierfür erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle des ZA ein. Nach fristgerechter Einreichung deiner Unterlagen erhältst du eine Einladung zur ZA-Sitzung. Diese finden in der Regel in Person in der Hauptverwaltung der KV Hessen in Frankfurt statt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht zwingend notwendig, du kannst jedoch die Gelegenheit nutzen, um nochmal persönlich deine Gründe zur Niederlassung vorzutragen.
Die Entscheidung erfährst du ca. 4-6 Wochen nach der Sitzung. Du erhältst einen Beschluss, den du postalisch zugestellt bekommst. Gerne kannst du das Ergebnis der Sitzung schon vorab telefonisch bei deiner Zukunftsmanagerin oder Ihrem Zukunftsmanager erfragen.
Eine detaillierte Aufstellung findest du im Niederlassungsfahrplan der KV Hessen und in unserem kommenden Video zum Thema „Niederlassung“. Per se kannst du dich für eine eigene Tätigkeit in einer Einzelpraxis oder Organisationseinheit wie einer Berufsausübungsgemeinschaft, entscheiden. Aber auch die Anstellung in einer Praxis oder einem MVZ ist möglich.
Berufsausübungsgemeinschaft (BAG):
Ein Zusammenschluss zwischen Ärztinnen und Ärzten zu einer BAG bedeutet, dass sie gemeinsam Patientinnen und Patienten behandeln und einen gemeinsamen Praxissitz haben. Zudem nutzen sie Räumlichkeiten, Personal und Geräte zusammen. Im Vordergrund steht hier die gemeinsame Patientenbehandlung. Es wird somit eine wirtschaftliche und organisatorische Einheit gebildet. Sie rechnen zusammen ab und haften gemeinsam.
Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (üBAG):
Eine üBAG sind Ärztinnen und Ärzte, die an unterschiedlichen Standorten niedergelassen sind und sich zusammenschließen. Die Vertragsarztsitze müssen dabei nicht im selben Planungsbereich liegen. Wichtig ist, dass ein gemeinsamer Behandlungsschwerpunkt bzw. ein Konzept der Antragsstellenden hinsichtlich der gemeinsamen Patientenbehandlung besteht. Die BAG-Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestimmen einen Vertragsarztsitz als Hauptbetriebsstätte, die weiteren Vertragsarztsitze sind dann die Nebenbetriebsstätten.
Teilberufsausübungsgemeinschaft (Teil-BAG):
Eine Teil-BAG ist eine Berufsausübungsgemeinschaft, die sich auf einzelne Leistungen bezieht. Hier arbeiten die Ärztinnen und Ärzte direkt und eng zusammen, um Patientinnen und Patienten gemeinschaftlich zu versorgen. Ein nur konsiliarisches Zusammenwirken reicht nicht aus. Die Teil-BAG kann örtlich oder überörtlich sein. Die Kooperation muss hier auf Dauer angelegt sein. Verträge über die Gründung von Teil-BAG sind auch der Landesärztekammer vorzulegen.
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ):
MVZ sind ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärztinnen und Ärzte i. d. R. aus unterschiedlichen Fachrichtungen zusammenarbeiten. Die Ärztinnen und Ärzte sind selbstständig oder im MVZ angestellt. Sie sind verantwortlich für die Behandlung der Patientinnen und Patienten. Das MVZ als Einrichtung sorgt für die Organisation der Behandlung und die korrekte Leistungsabrechnung. Administrative und organisatorische Aufgaben werden gebündelt und zentral von nichtärztlichem Personal erledigt.
Nach deiner abgeschlossenen Facharztausbildung kannst du dich über die Praxisbörse nach möglichen Arbeitgebern umsehen. Hast du eine Praxis/ein MVZ gefunden, welche/s dich anstellen möchte, musst du die dafür notwendigen Unterlagen beim ZA einreichen. Beachte bitte: die Eintragung ins Arztregister steht an erster Stelle. Anschließend erfolgt ein reguläres Zulassungsverfahren.
Um eine bestehende Praxis zu übernehmen, muss die bzw. der abgebende Vertragsärztin bzw. -arzt ein Ausschreibungsverfahren durchführen. Hierauf können sich mehrere Personen bewerben. Die Auswahl über die Übernahme wird vom Zulassungsausschuss getroffen. Wichtig ist hier unter anderem die Dauer des Eintrags in die Warteliste auf Zulassung.
Die sogenannte Bedarfsplanung regelt, in welchem Ort wie viele freie Arztsitze zur Verfügung stehen. Genauer gesagt, wird eine Region je nach Arztgruppe in verschiedene Bereiche eingeteilt und diesen Bereichen wird eine feste Anzahl an Arztsitzen vergeben. Die Anzahl der Arztsitze basiert auf Rechnungen nach Vorgaben durch die bundesweite Bedarfsplanungsrichtlinie. Wo aktuell freie Sitze vorhanden sind, kannst du dem nebenstehenden Link entnehmen. Weiterhin hast du natürlich auch die Möglichkeit eine Praxis in deinem Wunschort von einer Person zu übernehmen, welche die Tätigkeit als Vertragsärztin bzw. -arzt beenden möchte.
Ziel der Bedarfsplanung ist die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Was heißt das genau? Es soll eine ausreichende, flächendeckende und wohnortnahe Versorgung von Patientinnen und Patienten gewährleistet werden. Zudem ist die Bedarfsplanung ein wichtiges Instrument, um eine zu große Arztdichte in einzelnen Fachrichtungen in einer Region/ Stadt zu verhindern. Die Vorgaben hierfür werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt und durch die jeweilige KV umgesetzt.
Ein Versorgungsauftrag (VA) entspricht einem vollen Arztsitz, mit einer Arbeitszeit von 31- 40h/Woche. Abstaffelungen hin zu einer dreiviertel oder hälftigen Tätigkeit sind möglich.
Viele weitere Informationen rund um den Praxisalltag oder zum ambulanten Gesundheitswesen generell findest du in unserer umfangreichen Akademie.
Fortbildung ist Pflicht
Da sich die Medizin immer weiterentwickelt, verpflichtet das Fünfte Sozialgesetzbuch alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten dazu, sich kontinuierlich fortzubilden. In einem Fünfjahreszeitraum müssen sie mindestens 250 Fortbildungspunkte nachweisen. Der Fünfjahreszeitraum beginnt für alle, die erstmals ab dem 1. Juli 2004 zugelassen wurden, mit der Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit. Ruht die Zulassung, ist die Frist für diese Zeit unterbrochen.
Schau hier in das Fortbildungsprogramm der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und erfahre alles weitere zu deinen Fortbildungspflichten.
Doc's Camp
Bei der Nachwuchsförderung hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) neben Medizinstudierenden auch Assistenzärztinnen/-ärzte und Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) im Blick. Im Doc’s Camp unterstützt die KVH junge Medizinerinnen und Mediziner mit einem umfassenden Programm auf dem Weg in die ambulante Versorgung und hilft bei der Planung der eigenen Praxis.
Für ÄiW und Assistenzärztinnen und -ärzte kostenlos:
- zwei Wochenenden geballtes Wissen
- qualifizierte Referentinnen und Referenten
- Diskussion mit Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen
- Networking mit künftigen Kolleginnen und Kollegen
Jobbörse
Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Suche nach der ersten Weiterbildungsstelle. Dafür betreiben wir unteranderem die Jobbörse Weiterbildung der KVH. Dort finden Sie mögliche Weiterbildungsstellen in ganz Hessen. Außerdem können Sie auch selbst ein Inserat als zukünftige Ärztin oder Arzt in Weiterbildung einstellen und die Praxen auf Sie zukommen lassen.





