Weiterbildung
Weiterbildung
Nach dem Studium ist vor der ärztlichen Weiterbildung. Auch in dieser Zeit sind wir Ihre Ärzte Adresse und mit vielen attraktiven Angeboten für Sie da. Wir unterstützen Sie bei der Stellensuche und besprechen zusammen, welche Voraussetzungen Sie für eine förderfähige Weiterbildungsstelle erfüllen müssen. Als MedWisser haben Sie außerdem Zugang zu exklusiven Veranstaltungen, die optimal auf eine mögliche Niederlassung vorbereiten und individueller Beratung. Also MedWisser werden, Angebote nutzen und in die ambulante Weiterbildung starten!
Um als Vertragsärztin bzw. Vertragsarzt tätig werden zu können, müssen Sie über eine Facharztanerkennung verfügen. Mit Erhalt der Approbation stellt sich Ihnen die Frage, in welchem Bereich Sie künftig tätig werden und in welchem Bereich Sie dementsprechend Ihre Weiterbildung absolvieren möchten.
Hier stehen Ihnen viele verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Das weite Feld der medizinischen Fachrichtungen mit über 30 Gebieten steht Ihnen auf jeden Fall offen.
Haben Sie sich entschieden, in welche medizinische Richtung Sie gehen wollen, müssen Sie die Weiterbildung nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung absolvieren.
Die Weiterbildungsordnungen werden durch die Landesärztekammern der Länder veröffentlicht und orientieren sich an der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, sie sind jedoch teilweise verschieden. Mit der absolvierten Weiterbildung, also dem abgeschlossenen Facharzt, können Sie in jedem Bundesland tätig werden.
Die Weiterbildungsordnungen (WBO) sind Grundlage dafür, wie und welche Inhalte erlernt werden müssen. Hier ist beispielsweise festgelegt, wie lange die Weiterbildungszeit für eine Qualifikation ist oder welche Kenntnisse tatsächlich für den Erwerb der Facharztanerkennung nachgewiesen werden müssen. Zum Erlernen aller Inhalte, müssen Sie die Weiterbildung in einer von der Landesärztekammer genehmigten Weiterbildungsstätte absolvieren. Welche Praxis oder Klinik in Ihrem Umkreis eine Weiterbildungsbefugnis hat und für welche fachliche Weiterbildung diese zuständig sind, finden Sie in der Suche nach Weiterbildungsbefugten der Landesärztekammer Hessen. Gerne hilft Ihnen hier unser Team Nachwuchsförderung bei der Suche nach den passenden Weiterbildungsstätten.
Sie haben eine passende Weiterbildungsstätte gefunden, stationär oder ambulant, und starten nun mit Ihrer Weiterbildung. Welche fachlichen Abschnitte Sie erbringen müssen, entnehmen Sie, wie oben erwähnt, der Weiterbildungsordnung. Ein Abschnitt muss mindestens 3 Monate in Vollzeit andauern, bevor er anrechenbar wird. Wenn Sie in Teilzeit (in diesem Fall 50 %) angestellt werden, müsste der Abschnitt entsprechend mindestens 6 Monate dauern, um anrechenbar zu sein.
Da Sie während der Weiterbildung verschiedene Inhalte erlernen sollen, wird es nötig sein, mehrfach Ihre Weiterbildungsstätte zu wechseln. Für eine reibungslose und wenig bürokratische Koordination Ihrer Weiterbildung, gibt es zudem die sogenannten Weiterbildungsverbünde und -netzwerke. Hier gehen viele unterschiedliche Weiterbildungsstätten und -befugte Hand in Hand und sind untereinander für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung vernetzt.
Sie haben die zeitlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt? Dann können Sie den Antrag auf die Facharztprüfung stellen. Dies können Sie bei der Landesärztekammer Hessen bereits drei Monate vor Ende Ihrer Weiterbildung machen. Dem Antragsformular zur Facharztprüfung im Original sind folgende Nachweise beizufügen:
- Alle Weiterbildungszeugnisse in beglaubigten Kopien, welche die Beantragung der Bezeichnung betreffen
- Alle Anlagen zum Zeugnis gemäß § 9 der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen vom 01.11.2005, zugehörig zu den Weiterbildungszeugnissen in beglaubigten Kopien
- Differenzierte/s OP-Verzeichnis/se: Sofern der Nachweis von Operationen verlangt wird, ist ein Verzeichnis der selbständigen Durchführung erforderlich, welches von der oder dem befugten Ärztin bzw. Arzt gegengezeichnet werden muss. Die Aufschlüsselung muss entsprechend der Gruppeneinteilung in den „Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung“ vorgenommen werden und nach Art des Eingriffes und anatomischer Region differenziert sein. Diese sind auf jeder Seite auf dem dafür vorgesehenen Vordruck (letzte Seiten der Anlage zum Zeugnis) in beglaubigten Kopien zusammenzustellen
- Alle Arbeitsverträge in einfacher Kopie, welche die Beantragung der Bezeichnung betreffen
- Kursbescheinigung/en in beglaubigter Kopie, falls diese für die Anerkennung gemäß der Weiterbildungsordnung erforderlich sind
Nach Eintreffen der Prüfungszulassung erhalten Sie spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine verbindliche Ladung zur Prüfung.
Ablauf der Prüfung
Die mündliche Prüfung dauert mindestens 30 Minuten, ist eine Einzelprüfung und nicht öffentlich. Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Ärztinnen und Ärzten, die von der Landesärztekammer Hessen ausgewählt werden. Zwei davon besitzen die zu prüfende Facharztanerkennung. Auch eine Ärztin bzw. ein Arzt in Weiterbildung sitzt im Ausschuss.
Hilfreich bei der Vorbereitung sind aktuelle Leitlinien, Reviews aus Fachzeitschriften, Prüfungsprotokolle und „frische“ Fachärztinnen und -ärzte als Hinweisgebende. Direkt nach der Prüfung wird Ihnen das Ergebnis mitgeteilt. Es gibt keine Noten – nur „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Eine Wiederholungsprüfung ist nach frühestens drei Monaten möglich, bis dahin sind alle eventuellen Auflagen des Prüfungsausschusses zu erfüllen.
Kurzfristige Absagen – abgesehen zum Beispiel von Krankheit (Attest wird benötigt) – können nicht berücksichtigt werden. Sofern kein ausreichender Verschiebungsgrund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die frühestmögliche erneute Teilnahme an der Prüfung wäre dann erst wieder in drei Monaten möglich.



